| Geltungsbereich

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Amtliche
Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den
Seeschifffahrtsstraßen (3 sm)
Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW. |
Zulassungs-
Voraussetzung |
Ab
16 Jahren.
Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber.
Vorlage eines gültigen Kfz Führerscheins oder Führungszeugnis.
Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten. |
| Theorie |
Die
theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen ggf. eine mündliche
Prüfung. Ausreichende Kenntnisse des Seeschifffahrtsrecht, der
Seemannschaft, der Wetterkunde, der Navigation und der Fahrzeugführung
sind nachzuweisen |
| Praxis |
In
der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse
auf einem Sportboot unter Antriebsmaschine umgesetzt werden.
Es sind verschiedene Manöver und Knoten vorzuführen. |