| Geltungsbereich

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Amtliche
Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten
(Motor oder Segel) unter 15 Meter Länge auf
Binnenschifffahrtsstraßen.
Der Segelschein ist in Berlin ab
einer Segelfläche von 3
m² vorgeschrieben.
Der
Motorbootschein ist ab einer Motorleistung von 5 PS
vorgeschrieben.
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Zulassungs-
Voraussetzung |
Segeln ab 14
Jahren, Motor ab 16 Jahren.
Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber.
Vorlage eines gültigen Kfz Führerscheins oder
Führungszeugnis. Bei Minderjährigen Einverständniserklärung
der Erziehungsberechtigten. |
| Theorie |
Die
theoretische Prüfung besteht aus drei Teilen, dem Allgemeinen-,
Segetl- und Motorteil, ggf. eine mündliche Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse des Binnenschifffahrtsrecht, der
Seemannschaft, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung sind
nachzuweisen. |
| Praxis |
In
der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse
auf einem Sportboot umgesetzt werden.
Es sind verschiedene Manöver und Knoten vorzuführen. |